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Inhaltsverzeichnis
Diensteanbieter
Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG für dieses Wiki ist
Rechtsanwalt Matthias Hermanns Hedwigstraße 2 48149 Münster
Tel. 0251 / 396 88 45 - 0 Fax 0251 / 396 88 45 - 1 Email: info(bei)iustus.eu
Kammerzuständigkeit
Für Rechtsanwalt Matthias Hermanns ist berufs- und kammerrechtlich zuständig die
Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht Hamm Ostenallee 18 59063 Hamm Tel. 02381 / 98 50 - 00 Fax 02381 / 98 50 - 50
Berufsrechtliche Regelungen
Für die anwaltliche Tätigkeit gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt im Rahmen ihres Internetangebotes eine Aufstellung der berufsrechtlichen Regelungen zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 5 TMG unter der Rubrik "Berufsregeln" zur Verfügung, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.
Berufshaftpflichtversicherung
Für die anwaltliche Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
Allianz Versicherungs-AG Königinstr. 28 80802 München Registergericht München HRB 75727 vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Severion Moser Tel. 040 / 69469 63230 Fax 089 / 207002911
Abgedeckt sind hierüber Vermögenshaftpflichtansprüche im gesamten europäischen Rechtsraum mit Ausnahme von Tätigkeiten a) über in anderen Staaten als der Bundesrepublik eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Haftungsausschluss
Die Ersteller dieser Wiki-Seiten sowie ihre Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften allein für die Verletzung von Kardinalpflichten und für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unabhängig von der Verschuldensform und in allen übrigen Schadensfällen nur, soweit ihr Verschulden wenigstens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erreicht. Im Übrigen ist ihre Haftung ausgeschlossen. Unter Kardinalpflichten versteht man solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Berufsbezeichnungen / Zulassungen
Matthias Hermanns führt die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Als solcher ist er zugelassen an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland