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Matthias Hermanns führt die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
 
Matthias Hermanns führt die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt".
Als solcher ist er zugelassen an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland
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Als solcher ist er zugelassen an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Version vom 17. Februar 2021, 15:14 Uhr

Diensteanbieter

Verantwortlich im Sinne des § 5 TMG für dieses Wiki ist

Rechtsanwalt
Matthias Hermanns
Hedwigstraße 2
48149 Münster
Tel. 0251 / 396 88 45 - 0
Fax 0251 / 396 88 45 - 1
Email: info(bei)iustus.eu

Kammerzuständigkeit

Für Rechtsanwalt Matthias Hermanns ist berufs- und kammerrechtlich zuständig die

Rechtsanwaltskammer bei dem Oberlandesgericht Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel. 02381 / 98 50 - 00
Fax 02381 / 98 50 - 50

Berufsrechtliche Regelungen

Für die anwaltliche Tätigkeit gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt im Rahmen ihres Internetangebotes eine Aufstellung der berufsrechtlichen Regelungen zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 5 TMG unter der Rubrik "Berufsregeln" zur Verfügung, auf die hiermit ausdrücklich Bezug genommen wird.

Berufshaftpflichtversicherung

Für die anwaltliche Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei der

Allianz Versicherungs-AG
Königinstr. 28
80802 München
Registergericht München HRB 75727
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Severion Moser
Tel. 040 / 69469 63230
Fax 089 / 207002911

Abgedeckt sind hierüber Vermögenshaftpflichtansprüche im gesamten europäischen Rechtsraum mit Ausnahme von Tätigkeiten

  1. über in anderen Staaten als der Bundesrepublik eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
  2. im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
  3. des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.

Haftungsausschluss

Die Ersteller dieser Wiki-Seiten sowie ihre Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften allein für die Verletzung von Kardinalpflichten und für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unabhängig von der Verschuldensform und in allen übrigen Schadensfällen nur, soweit ihr Verschulden wenigstens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erreicht. Im Übrigen ist ihre Haftung ausgeschlossen. Unter Kardinalpflichten versteht man solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Berufsbezeichnungen / Zulassungen

Matthias Hermanns führt die in Deutschland verliehene Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt". Als solcher ist er zugelassen an sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.