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Laut [https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__130a.html § 130a Abs. 2 ZPO], ggf. iVm. [https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__14.html § 14 FamFG], [https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__46.html § 46c Abs. 2 S. 2 ArbGG], [https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__55a.html § 55a VwGO], jeweils iVm. [https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/__2.html § 2 Abs. 1] Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/ERVV ERVV]) ist das elektronische Dokument "soweit technisch möglich" in durchsuchbarer Form im Format PDF zu übermitteln.
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Laut [https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/130a.html § 130a Abs. 2 ZPO], ggf. iVm. [https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__14.html § 14 FamFG], [https://www.gesetze-im-internet.de/arbgg/__46.html § 46c Abs. 2 S. 2 ArbGG], [https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__55a.html § 55a VwGO], jeweils iVm. [https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/__2.html § 2 Abs. 1] Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ([https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/ERVV ERVV]) ist das elektronische Dokument "soweit technisch möglich" in durchsuchbarer Form im Format PDF zu übermitteln.
 
Dies kann mithilfe der Erweiterung ''PDFsandwich'' umgesetzt werden, die nicht im offiziellen Softwarepaket erhalten ist, jedoch von ''Lawsuit'' für den Posteingang und den Dokumentenscan vorausgesetzt wird. Sie lässt sich über
 
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  https://software.opensuse.org/package/pdfsandwich?locale=de
 
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