Vollstreckungsauskunft: Unterschied zwischen den Versionen
Hedele (Diskussion | Beiträge) (→Abruf der Daten) |
Hedele (Diskussion | Beiträge) (→Hardware-Installation und anzuwendendes JDK) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
==Hardware-Installation und anzuwendendes JDK== | ==Hardware-Installation und anzuwendendes JDK== | ||
− | Bitte folgen Sie den Schritten 1-3) unter [ | + | Bitte folgen Sie den Schritten 1-3) unter [[beA]] |
==Open-eCard== | ==Open-eCard== |
Version vom 18. März 2022, 17:24 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Mit der beA-Anwendung steht üblicherweise auch ein Kartenlesegerät zur Verfügung, das mit einer Near-FieldCommunication-Schnittstelle (NFC) ausgestattet ist, erkennbar an einem Punkt mit links und rechts abggehenden drei Wellen. Mit einer solchen Schnittstelle kann über die eID-Funktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitels auf Mandantenwunsch das persönliche Vollstreckungsportal aufgerufen werden. Dort ist u.a. eine Einsicht in das Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts möglich.
Hardware-Installation und anzuwendendes JDK
Bitte folgen Sie den Schritten 1-3) unter beA
Open-eCard
Wechseln Sie in das bin-Verzeichnis oder das Verzeichnis, in dem Sie lokale RPM-Pakete ablegen:
Laden Sie von der Seite
https://www.openecard.org/download/pc/
die für Ihr Betriebssystem passende open-eCard-Anwendung herunter, für OpenSUSE geht es auch direkt per
und installieren Sie sie mit
Abruf der Daten
Rufen Sie die Seite
www.vollstreckungsportal.de
auf, und wählen Sie den Reiter "Anmeldung mit neuem Personalausweis aus"
Bei korrekter Installation der Open-eCard-Anwendung sollte sich nun folgendes Fenster öffnen:
Hier folgen Sie den weiteren Anweisungen.